Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören nur aus Haushalten stammende sperrige Abfälle, die nicht in die Mülltonne passen – keine Haushaltsauflösungen – aber gleichzeitig nicht mehr als ca. 1,20 m x 1,50 m x 2,00 m umfassen und gut von 2 Personen getragen werden können: also Möbel (Schränke ggf. demontiert, Betten, Matratzen usw.), Teppichböden, Sprungrahmen. Maximale Abfuhrmenge pro Abfuhrtermin = 3 cbm, jedoch pro Jahr insgesamt 12 cbm.
Kleinkram gehört in die Restmülltonne oder ausnahmsweise in die Restmüll-Säcke mit dem Aufdruck „Stadt Eppstein“. Restmüllsäcke werden gebührenpflichtig im Bürgerbüro oder Rathaus I ausgegeben.
Reicht die Restmülltonne öfter nicht aus, sollte man über eine größere Tonne nachdenken und auf keinen Fall den Kleinkram bis zum nächsten Sperrmüll sammeln – dieser wird nicht mitgenommen.
Was gehört auf keinen Fall zum Sperrmüll?
Kleinteile verpackt in Säcken, Kartons oder ähnlichem (z.B. Tapetenreste, Geschirr) – das gehört in die Restmülltonne.
Bauteile/Bauabfall – bitte Türen und Fenster über den Wertstoffhof entsorgen.
Elektrogeräte – Einsammlung Städtereinigung GmbH / Wertstoffhof.
Wertstoffe wie Glas, Styropor, Kleider usw. – Glascontainer, Wertstoffhof, Kleidercontainer
Bitte beachten Sie, nur wenn folgende Punkte umgesetzt werden, wird der Sperrmüll mitgenommen:
Sämtliche Elektronik (Lampen, Kabel, etc.) muss aus dem Sperrmüll entfernt worden sein.
Es dürfen pro Termin nicht mehr als 3 m³ Sperrmüll zur Abholung bereit gestellt werden
Wann wird Sperrmüll abgefahren?
Termine siehe Kalender
Der Sperrmüll ist an den dafür vorgesehenen Einsammeltagen, frühestens einen Tag vorher und spätestens um 7.00 Uhr am Einsammeltag, an den Grundstücken zur Einsammlung so bereitzustellen, dass sie ohne Aufwand aufgenommen werden können. Es werden ausschließlich haushaltsübliche Abfälle entsorgt, die auch nach Zerkleinerung nicht in das Restmüllgefäß passen und einzeln nicht mehr als 50 kg wiegen, wie Möbel, Matratzen, Teppiche und dergleichen.
Entrümpelungen und allgemeine Haushaltsauflösungen werden nicht über die öffentliche Sperrmüllabfuhr entsorgt.
Elektronik im Sperrmüll:
Sämtliche Elektronik (Lampen, Kabel, Motoren, etc.) ist aus dem Sperrmüll auszubauen.
Ist ein Ausbauen der Elektronik nicht möglich, muss das Objekt als Elektro-Großgerät für die Einsammlung der Elektrogeräte angemeldet werden (06195/7005 – 11/ -21).
Rechtsgrundlage
•Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
•Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)